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   OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96   

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OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96 (https://dejure.org/1996,16819)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.1996 - 23 U 1/96 (https://dejure.org/1996,16819)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 1996 - 23 U 1/96 (https://dejure.org/1996,16819)
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  • OLG Köln, 13.02.1996 - 23 U 9/95
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
    Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers, der wegen des Anspruchs aus § 281 BGB und der Unanwendbarkeit der kurzen Verjährungsfrist auf die Senatsentscheidung vom 13.02.1996 -23 U 9/95- (=6 Lw 9/93 AG Bergisch Gladbach) verweist und meint, § 14 des Pachtvertrages beziehe sich auf Ansprüche dieser Art nicht.

    Daß der Beklagte gemäß § 281 BGB zur Auskehrung des auf die zuletzt noch bewirtschaftete Pachtfläche entfallenden Teils der Milchaufgabevergütung an den Kläger verpflichtet ist, hat der Senat bereits im Urteil vom 13.02.1996 -23 U 9/95- grundsätzlich entschieden.

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
    Erforderlich ist allerdings eine Sonderverbindung der Parteien (vgl. BGH a.a.O.; NJW-RR 1989, 450); denn allein die Tatsache, daß jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründet noch keine Auskunftsverpflichtung (BGH NJW 1980, 2463; Palandt-Heinrichs a.a.O.).
  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
    Erforderlich ist allerdings eine Sonderverbindung der Parteien (vgl. BGH a.a.O.; NJW-RR 1989, 450); denn allein die Tatsache, daß jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründet noch keine Auskunftsverpflichtung (BGH NJW 1980, 2463; Palandt-Heinrichs a.a.O.).
  • AG Wesel, 30.11.1995 - 2 Lw 75/95
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
    I.) Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. November 1995 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Landwirtschaftsgericht- Wesel -2 Lw 75/95- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, a) welche landwirtschaftlichen Flächen er am 01.11.1991 insgesamt bewirtschaftet hat unter Angabe von Flächengröße, Gemarkung, Flur, Flurstück und Eigentümer; b) ob er in der Zeit vom 02.04.1984 bis zum 01.11.1991 Flächen mit Milchquote hinzugepachtet oder -erworben hat; c) ob er nach dem 02.04.1984 Flächen ohne Milchquote hinzugepachtet hat; d) wie die vom Kläger gepachteten Flächen in den drei Jahren vor dem 01.11.1991 genutzt worden sind unter Angabe der jährlich angebauten Früchte.
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   OLG Frankfurt, 18.12.1996 - 23 U 1/96   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.1996 - 23 U 1/96 (https://dejure.org/1996,39194)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 23 U 1/96 (https://dejure.org/1996,39194)
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