Rechtsprechung
OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Wesel, 30.11.1995 - 2 Lw 75/95
- OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 13.02.1996 - 23 U 9/95
Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers, der wegen des Anspruchs aus § 281 BGB und der Unanwendbarkeit der kurzen Verjährungsfrist auf die Senatsentscheidung vom 13.02.1996 -23 U 9/95- (=6 Lw 9/93 AG Bergisch Gladbach) verweist und meint, § 14 des Pachtvertrages beziehe sich auf Ansprüche dieser Art nicht.Daß der Beklagte gemäß § 281 BGB zur Auskehrung des auf die zuletzt noch bewirtschaftete Pachtfläche entfallenden Teils der Milchaufgabevergütung an den Kläger verpflichtet ist, hat der Senat bereits im Urteil vom 13.02.1996 -23 U 9/95- grundsätzlich entschieden.
- BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87
Auskunftsanspruch eines Miterben
Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
Erforderlich ist allerdings eine Sonderverbindung der Parteien (…vgl. BGH a.a.O.; NJW-RR 1989, 450); denn allein die Tatsache, daß jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründet noch keine Auskunftsverpflichtung (BGH NJW 1980, 2463;… Palandt-Heinrichs a.a.O.). - BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
Erforderlich ist allerdings eine Sonderverbindung der Parteien (…vgl. BGH a.a.O.; NJW-RR 1989, 450); denn allein die Tatsache, daß jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründet noch keine Auskunftsverpflichtung (BGH NJW 1980, 2463;… Palandt-Heinrichs a.a.O.). - AG Wesel, 30.11.1995 - 2 Lw 75/95
Auszug aus OLG Köln, 13.08.1996 - 23 U 1/96
I.) Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. November 1995 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Landwirtschaftsgericht- Wesel -2 Lw 75/95- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, a) welche landwirtschaftlichen Flächen er am 01.11.1991 insgesamt bewirtschaftet hat unter Angabe von Flächengröße, Gemarkung, Flur, Flurstück und Eigentümer; b) ob er in der Zeit vom 02.04.1984 bis zum 01.11.1991 Flächen mit Milchquote hinzugepachtet oder -erworben hat; c) ob er nach dem 02.04.1984 Flächen ohne Milchquote hinzugepachtet hat; d) wie die vom Kläger gepachteten Flächen in den drei Jahren vor dem 01.11.1991 genutzt worden sind unter Angabe der jährlich angebauten Früchte.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.12.1996 - 23 U 1/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)